Kabel nicht spannen oder knicken, vor rotierenden Teilen schützen.
Unnötig lange oder überflüssige Servo-Verlängerungskabel vermeiden.
Kabel mit ausreichendem Querschnitt verwenden.
Auf ausreichenden Abstand zwischen Kabeln, in denen hohe Ströme fließen
(z.B. Elektroantrieb), und der RC-Anlage achten. Insbesondere die Kabel
zwischen bürstenlosen E-Motoren und deren Steller möglichst kurz halten
(Richtwert max. 10 bis 15 cm).
Modell regelmäßig kontrollieren
Leichtgängigkeit und Spielfreiheit von Rudern und Anlenkungen.
Stabilität und einwandfreier Zustand von Gestängen, Anlenkungen,
Scharnieren, usw.
Einwandfreier Zustand und Kontaktsicherheit von Kabeln und
Steckverbindungen.
2.4 Haftung und Schadenersatz
Der Modellsport mit ferngesteuerten Modellen ist ein faszinierendes Hobby. Jedoch
sind Flug-, Fahrzeug- und Schiffsmodelle keine Spielzeuge im eigentlichen Sinne.
Bau und Betrieb erfordern ein hohes Maß an technischem Verständnis,
handwerklicher Sorgfalt und sicherheitsbewusstem, verantwortungsvollem
Verhalten. Fehler, Nachlässigkeiten oder gar Fahrlässigkeit können schwere Sach-
oder Personenschäden zur Folge haben. Für diese von Ihrem Modell ausgehende
Gefährdung sind grundsätzlich Sie als Betreiber verantwortlich. Diese
Gefährdungshaftung wird nicht vom Hersteller übernommen. Das gilt auch für den
Fall von unkontrollierbaren Fremd- und Störeinflüssen. Insoweit wird von Ihnen als
Betreiber eines Modells eine erhöhte Sorgfaltspflicht erwartet.
Da Hersteller bzw. Händler keinen Einfluss auf ordnungsgemäßen Aufbau,
Wartung und Betrieb des Modells und der Fernsteueranlage haben, wird hiermit
ausdrücklich auf diese Gefahren hingewiesen.
Die MULTIPLEX Modellsport GmbH & Co.KG übernimmt daher keine Haftung für
Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus einer fehlerhaften Verwendung und
dem Betrieb des Produkts ergeben oder damit zusammenhängen.
Die Verpflichtung zum Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf
den Rechnungswert der am Schadenereignis unmittelbar beteiligten MULTIPLEX-
Produkte begrenzt, soweit das gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht, wenn eine
Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit vorliegt.