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Es dürfen nur für das Gerät geeignete Drahte-
lektroden verwendet werden. Bestandteil der
bestimmungsgemäßen Verwendung ist auch die
Beachtung der Sicherheitshinweise sowie der
Montageanleitung und der Betriebshinweise in der
Bedienungsanleitung.
Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind
genauestens einzuhalten..
Das Schweißgerät darf nicht verwendet werden:
• in nicht ausreichend belüfteten Räumen
• in feuchter oder nasser Umgebung,
• in explosionsgefährdeter Umgebung,
• zum Auftauen von Rohren,
• in der Nähe von Menschen mit Herzschrittmacher
• in der Nähe von leicht entammbaren Materialien
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungs-
gemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen
oder industriellen Einsatz konstruiert wurden. Wir
übernehmen keine Gewährleistung, wenn das Gerät
in Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben
sowie bei gleichzusetzenden Tätigkeiten eingesetzt
wird.
Dieses Gerät darf nur wie angegeben bestimmungs-
gemäß verwendet werden. Bei Nichtbeachtung
derBestimmungen, aus den allgemein gültigen
Vorschriftensowie den Bestimmungen aus dieser
Anleitung, kann der Hersteller für Schäden nicht
verantwortlich gemacht werden.
Anforderungen an den Bediener
Der Bediener muss vor Gebrauch des Gerätes
aufmerksam die Bedienungsanleitung gelesen und
verstanden haben. Da die Benutzung des Geräts bei
falscher Handhabung mit erheblichen Gefahren ver-
bunden sein kann, dürfen nur sachkundige Personen
mit der Benutzung betraut werden.
Der Bediener muss angemessen in der Einstellung
und der Bedienung sowie der Verwendung der
Maschine geschult sein.
Qualikation: Außer einer ausführlichen Einweisung
durch eine sachkundige Person ist keine spezielle
Qualikation für den Gebrauch des Gerätes notwen-
dig.
Mindestalter: Das Gerät darf nur von Personen
betrieben werden, die das 16. Lebensjahr vollendet
haben. Eine Ausnahme stellt die Benutzung als
Jugendlicher dar, wenn die Benutzung im Zuge einer
Berufsausbildung zur Erreichung der Fertigkeit unter
Aufsicht eines Ausbilders erfolgt.
Schulung: Die Benutzung des Gerätes bedarf ledig-
lich einer entsprechenden Unterweisung durch eine
Sachkundige Person bzw. die Bedienungsanleitung.
Eine spezielle Schulung ist nicht notwendig. Der
Bediener ist verantwortlich für Unfälle oder Gefahren
gegenüber Dritten.
Hinweise zur Errichtung und Betrieb einer Licht-
bogenschweißeinrichtung um eventuelle
Störaussendungen zu verhindern:
Wir empfehlen als Hersteller, die im folgenden
aufgeführten Bewertungen und Maßnahmen, von
einer Elektrofachkraft durchführen zu lassen.
Allgemeines
Der Anwender ist verantwortlich für das Errichten
und Betreiben der Lichtbogenschweißeinrichtung
und oder dem Schneidgerät, nach den Anweisun-
gen des Herstellers. Werden elektromagnetische
Störungen festgestellt, liegt es in der Verantwor-
tung des Anwenders der Lichtbogenschweißein-
richtung/ Schneidgeräteinrichtung, eine Lösung
mit der technischen Hilfe des Herstellers zu nden.
In einigen Fällen kann diese Maßnahme einfach in
einer Erdung des Schweißstromkreises bestehen
(siehe Anmerkung). In anderen Fällen kann sie die
vollständige elektromagnetische Abschirmung der
Schweißstromquelle/ Schneidstromquelle und des
Werkstücks, verbunden mit Eingangsltern, um-
fassen. In allen Fällen müssen elektromagnetische
Beeinussungen soweit vermindert werden, bis sie
nicht mehr stören.
Anmerkung
Die Praxis zur Erdung des Schweißstromkreises
hängt von den örtlichen Sicherheitsbestimmun-
gen ab. Eine Änderung der Erdung zur Verbesse-
rung der elektromagnetischen Verträglichkeit kann
das Unfallrisiko oder Schädigung von Einrichtun-
gen erhöhen.
Bewertung des Bereichs
Vor dem Errichten der Lichtbogenschweißeinrichtung
und oder dem Schneidgerät muss der Anwender mög-
liche elektromagnetische Probleme in der Umgebung
bewerten. Folgendes muss dabei berücksichtigt
werden:
a) andere Netzleitungen, Steuerleitungen, Signal-
und Telekommunikationsleitungen über, unter und
neben der Lichtbogenschweißeinrichtung und oder
Schneidgerät;
b) Ton- und Fernseh-Rundfunksender/ -empfänger;
c) Computer und andere Steuereinrichtungen;
d) Sicherheitseinrichtungen, z. B. Schutz für gewerbli-
che Einrichtungen;
e) die Gesundheit von Personen in der Nähe, z. B. beim
Gebrauch von Herzschrittmachern und Hörhilfen;
f) Einrichtungen zum Kalibrieren oder Messen;
g) die Störfestigkeit anderer Einrichtungen in der
Umgebung. Der Anwender muss sicherstellen, dass
andere Einrichtungen, die in der Umgebung benutzt
werden, für diese geeignet sind. Dies kann zusätzliche
Schutzmaßnahmen erforderlich machen;
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