satz von Flugsystemen dienen. Vielmehr ist es gedacht, das
Sicherheitsbewußtsein durch eindeutige Informationen über
die Merkmale, Einstellungen und den sicheren Einsatz der
d&b Flugsysteme zu fördern. Die gegebenen Hinweise und
Informationen entbinden die Anwender nicht von der Pflicht,
die etwaigen Sicherheitsauflagen und gesetzlichen Bestim-
mungen beim Einsatz der Systeme zu befolgen.
Das Rigging der Flugsysteme in öffentlichen Räumen oder in
Arbeitsbereichen sollte nur Spezialfirmen oder erfahrenen
Mitgliedern einer technischen Crew überlassen werden, die
ihre Qualifikation als bewährte Rigger nachweisen kann.
Das technische Personal, das ein System vor Ort zusammen-
baut, hat für den sicheren Aufbau, die korrekte Einstellung
und den sicheren Einsatz des Flugsystems Sorge zu tragen.
Die Sicherheitsauflagen für Anwender von Flugsystemen va-
riieren von Land zu Land oder sogar innerhalb eines Landes
erheblich. Es ist daher in diesem Handbuch nicht möglich,
die Betreiber über alle Sicherheitsaspekte des Systems in
jeder denkbaren Situation zu informieren. Es sollen aber
einige Gesichtspunkte besonders herausgestellt werden. Bei
öffentlichen Veranstaltungen ist es möglich, daß ein Sicher-
heitsbeamter im Namen einer örtlichen Behörde tätig wird,
die für die öffentliche Gesundheit und die Umsetzung der für
diesen Bereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen zustän-
dig ist. Wie streng die gesetzlichen Bestimmungen in die
Praxis umgesetzt werden, hängt nicht unerheblich von der
Interpretation der zuständigen Personen in der jeweiligen
Situation ab. Oft sind die Kriterien, nach denen die Behör-
den die Sicherheitsrisiken beurteilen, nicht allgemein zu-
gänglich. Es empfiehlt sich daher keinesfalls, den Beamten
zu ignorieren oder sich in eine Diskussion einzulassen,
schon gar nicht kurz vor Showbeginn. Internationale Tour-
neefirmen, welche Flugsysteme einsetzen, berichten im all-
gemeinen nur selten von Problemen mit Sicherheitsbehörden,
da die Unternehmen in der Mehrzahl ausgebildetes Personal
und professionelle, hochwertige Ausrüstung einsetzen und
eigene strenge Sicherheitsauflagen zu Grunde legen.
Es ist allgemein üblich, die Sicherheitszuständigkeit vor Ort
aufzuteilen. Oft wird beispielsweise beim Rigging und Flie-
gen der Systeme eine Unterscheidung zwischen dem vorge-
nommen, was über dem Haken (der Befestigungspunkt zum
Hochziehen eines Systems, ober- und unterhalb des Lastmo-
tors, Ketten- oder Bühnenzugs) und dem, was darunter ge-
schieht. Diese selbstgeschaffene Unterteilung bietet sich oft
als zufriedenstellende Basis für die gute Zusammenarbeit vor
Ort an. Diese Aufteilung der Sicherheitsaspekte ist aber
dennoch eine künstliche Zuweisung, die keine der beteilig-
ten Personen von ihrer Verantwortung entbindet. Es gibt
Beispiele aus der jüngsten einschlägigen Gesetzgebung,
nach denen die Verantwortung für die Sicherheit nicht teilbar
ist, so daß es für den Einzelnen schwieriger geworden ist,
sich der Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu
entziehen. Daraus leitet sich die nüchterne Erkenntnis ab,
daß im äußersten Fall ein Gericht darüber entscheidet, ob
eine konkrete Maßnahme richtig oder falsch war.