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Die mit diesem Symbol gekennzeichnete Produkte dürfen
nach der Anwendungszeit nicht zusammen mit anderen
Haushaltsabfällen entsorgt oder verwertet werden. Der
Anwender ist verpflichtet, die Elektro- und Elektronik-
Altgeräte zu entsorgen, indem er sie in einer dazu
vorgesehene Stelle abgibt, in der solche, gefährliche Abfälle
der Wiederverwertung unterworfen werden. Die Sammlung
solcher Abfälle in vorgesehenen Stellen und rechtmäßiges
Verfahren der Wiederverwertung tragen zum Schutz
natürlicher Ressourcen bei. Die ordnungsgemäße
Wiederverwertung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte hat
günstigen Einfluss auf die Gesundheit und Umgebung des
Menschen. Informationen zum Ort und zur umweltsicheren
Entsorgung gebrauchter elektronischer Geräte Der
Anwender sollte sich an die zuständige örtliche Behörde, die
Abfallsammelstelle oder die Verkaufsstelle wenden, in der
er das Gerät gekauft hat.
12. Rechtmäßige Verwertung verbrauchter Akkus
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/66/EG mit den
Änderungen in der Richtlinie 2013/56/EU über
die Entsorgung des Akkus ist dieses Produkt
mit dem Symbol der durchgestrichenen
Mülltonne gekennzeichnet. Das Symbol
bedeutet, dass die Batterien oder Akkus, die in diesem
Produkt eingesetzt werden, nicht mit dem normalen
Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern gemäß der
Richtlinie und den örtlichen Vorschriften behandelt werden.
Die Akkus dürfen nicht zusammen mit unsortierten
Haushaltsabfällen entsorgt werden. Die Anwender der
Batterien oder Akkus sollen die verfügbare Kette der
Abnahme der Elemente in Anspruch nehmen, die deren
Rückgabe, Recycling und Wiederverwertung ermöglicht. In
der EU unterliegt die Sammlung und Wiederverwertung der
Batterien und Akkus getrennten Verfahren.