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| Link-9-Benutzerhandbuch
Warenzeichen
Lowrance® und Navico® sind eingetragene Warenzeichen von
Navico.
NMEA® und NMEA 2000® sind eingetragene Warenzeichen der
National Marine Electronics Association.
DSC (Digital Selective Calling)
Digital Selective Calling bietet deutliche Sicherheits- und Komfort-
vorteile gegenüber älteren UKW-Funkgeräten ohne diese
Funktionalität.
• Sie müssen in diese Funkanlage eine gültige BENUTZER-MMSI
eingeben, bevor die DSC-Funktionen genutzt werden können.
• Viele Länder verfügen über keine Relay-Stationen, die das
Weiterleiten von DSC-Nachrichten unterstützen. DSC kann dennoch
für die direkte Kommunikation von Schiff zu Schiff verwendet
werden, insofern das andere Schiff mit einem DSC-fähigen
Funkgerät ausgestattet ist.
• DSC-Notrufe, die von diesem Funkgerät ausgehen, unterliegen
denselben Reichweiteneinschränkungen wie gewöhnliche UKW-
Übertragungen. DSC-Notrufe funktionieren nur, wenn sich das Schiff
innerhalb der Reichweite einer GMDSS-Küstenfunkstelle befindet.
Die typische UKW-Reichweite liegt etwa bei 20 sm, wobei diese u. a.
je nach Installation, Art der Antenne und Wetterbedingungen stark
variieren kann.
ATIS (Automatic Transmitter Identication
System)
• ATIS ist für Schiffe erforderlich, die UKW-Übertragungen auf
Binnenschifffahrtswegen der Unterzeichnerstaaten der „Regionalen
Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk“ (Regional
Arrangement Concerning the Radiotelephone Service on Inland
Waterways, RAINWAT) tätigen.
• RAINWAT ist eine Vereinbarung zur Einführung gemeinsamer
Grundsätze und Richtlinien für die sichere Beförderung von
Personen und Waren auf Binnenschifffahrtswegen.
• Zu den Unterzeichnerstaaten gehören: Österreich, Belgien,
Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland,
Ungarn, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Polen,
Rumänien, Serbien, in der Slowakei und die Schweiz.
• Wenn eine UKW-Übertragung auf Binnenschifffahrtswegen der
Unterzeichnerstaaten erforderlich ist, muss diese ATIS-fähig sein und