Sicherheitsdatenblatt gemäß EU-Verordnung 453/2010 Seite 3 von 6
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Siehe Kapitel 8.2.2
Verunreinigte Flächen werden äußerst rutschig.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Gewässer nicht verunreinigen. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden
können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Universalbindemittel, Sägemehl).
Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Keine.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1
Hinweise zum sicheren Umgang :
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Beim Verdünnen immer das Produkt dem Wasser beigeben. Nie das Wasser dem Produkt beigeben.
7.1.2
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz :
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.2.1
Anforderung an Lagerräume und Behälter :
Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.
An einem Ort mit alkalisicherem Boden aufbewahren. Keine Behälter aus Leichtmetalle verwenden.
7.2.2
Zusammenlagerungshinweise :
Nicht zusammen mit Säuren, starken Oxidationsmitteln lagern.
7.2.3
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen :
Keine.
7.3
Spezifische Endanwendungen
n.v.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Bezeichnung des Stoffes Überwachungswert
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1
Geeignete technische Steuereinrichtungen
Auf gute Belüftung und Abzug an den Verarbeitungsmaschinen achten.
8.2.2
Individuelle Sicherheitsmaßnamen
8.2.2a
Atemschutz :
Nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang.
8.2.2b
Handschutz :
Schutzhandschuhe gemäss EN 374 (Butylkautschuk, Durchdringungszeit > 8h)
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern
auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller
unterschiedlich.
Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und
Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen,
unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr,
Abrieb und Kontaktdauer.
8.2.2c
Augenschutz :
Dicht schließende Schutzbrille
8.2.2d
Körperschutz :
Schutzkleidung
8.2.3
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition :
n.v.