20 Wissenswertes zum System
Gehäuse-Failover bei zwei installierten EMMs
Wenn zwei EMMs installiert sind, besteht ein gewisses Maß an Failover-
Funktionalität. Die Steuerung und Überwachung der Gehäusekomponenten
kann bei einem EMM-Defekt von einem EMM auf den anderen übertragen
werden. Failover tritt auf, wenn die Kommunikation zwischen einem EMM
und seinem Partnergerät verloren geht.
Beim Ausfall eines der EMMs aktiviert der verbleibende EMM die gelbe
Status-LED des defekten EMMs und hält es im Reset-Zustand. Das
verbleibende EMM übernimmt dann die Gehäuseverwaltung, also die
Überwachung und Steuerung des akustischen Alarms, der Gehäuse-LEDs,
der Netzteile und der Lüfter.
Beim Failover werden keine Verbindungen zu physischen Datenträgern
hergestellt, die vom ausgefallenen EMM gesteuert wurden. Wenn ein
defektes EMM ersetzt wird, werden die Gehäuseverwaltungsfunktionen nicht
automatisch auf das neue EMM zurückübertragen, es sei denn, es tritt ein
neuer Fehler und dementsprechend ein weiterer Failover-Vorgang auf, oder
das Gehäuse wird aus- und wieder eingeschaltet.
EMM-Temperaturabschaltung
Bei kritischen internen Temperaturwerten wird das Gehäuse automatisch
ausgeschaltet, entweder durch einen entsprechenden Befehl von der EMM-
Firmware oder einen Befehl von Server Administrator.
Funktionsmerkmale von Netzteil und Lüfter
Die Speichereinheit unterstützt zwei integrierte, hot-plug-fähige Netzteil-/
Lüftermodule. Jedes Modul enthält vier separate Lüfter. Zur ordnungs-
gemäßen Kühlung müssen beide Module installiert sein. Um ein Überhitzung
zu vermeiden, müssen im Gehäuse mindestens sieben der einzelnen Lüfter
aktiv sein.
VORSICHT: Ein Netzteil-/Lüftermodul kann aus einem eingeschalteten Gehäuse
entfernt werden. Das Gehäuse wird jedoch heruntergefahren, falls es zu einer
Überhitzung kommt.
Ein Netzteil-/Lüftermodul lässt sich austauschen, ohne dass das Gehäuse
ausgeschaltet werden muss. Informationen zum Entfernen und Installieren
der Module finden Sie unter „Entfernen und Installieren
des Netzteil/Lüftermoduls“ auf Seite 40.